© Rechtsanwalt Konstantin Fischer 2018
Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht ist einer der Schwerpunkte meiner anwaltlichen Tätigkeit.
Der Arbeitsplatz ist für viele Arbeitnehmer oft die wichtigste finanzielle
Grundlage für die Sicherung des Lebensunterhalts für sie und ihre Familie.
Abmahnung, fristlose oder betriebsbedingte Kündigung, Mobbing am
Arbeitsplatz, ausstehender Lohn, nicht bezahlte Überstunden, Abfindung,
Befristung des Arbeitsvertrages, Urlaubsgeld...
Wenn es zu solchen oder anderen Problemen im Zusammenhang mit dem
Arbeitsplatz kommt, ist oft ein schnelles und überlegtes Handeln angesagt. In
vielen Fällen müssen Fristen beachtet und eingehalten werden. Erhält ein
Arbeitnehmer z. B. eine Kündigung vom Arbeitgeber und will er gegen sie
vorgehen, gilt für eine Kündigungsschutzklage grundsätzlich eine Frist von nur
3 Wochen.
Für viele Branchen (z. B. Baubranche, Zeitarbeitsbranche) gibt es
Tarifverträge, die Regelungen zu sog. Ausschlussfristen oder Verfallsfristen
enthalten. Auch in den Arbeitsverträgen kommen solche Fristen oft vor. Haben
Sie noch offene Ansprüche gegen Ihren Arbeitgeber (z. B. ausstehender Lohn,
Urlaubsgeld, nicht bezahlte Überstunden), müssen solche Ausschlussfristen
unbedingt beachtet werden. Diese Fristen sind oft sehr kurz! Lassen Sie eine
solche Frist verstreichen, besteht die grundsätzliche Gefahr, dass Sie Ihre
Ansprüche nicht mehr realisieren können, weil sie mit dem Ablauf der Fristen
verfallen sind.
Bei Prozessen beim Arbeitsgericht gibt es im Gegensatz zu gewöhnlichen
Zivilprozessen eine Reihe von Besonderheiten. So trägt z. B bei einem
Abeitsgerichtsprozess in der ersten Instanz jede Partei die Kosten ihres
Rechtsanwalts grundsätzlich selbst. Haben Sie nicht genügend finanzielle Mittel
und keine Rechtsschutzversicherung, die die Kosten Ihres
erfolgversprechenden Verfahrens trägt? Dann können Sie oder Ihr
Rechtsanwalt für Sie sog. Prozesskostenhilfe (PKH) beim Gericht beantragen.
Wird sie Ihnen bewilligt, können die Kosten Ihres Rechtsanwalts und die
Gerichtskosten von der Staatskasse übernommen werden. Sprechen Sie mich
an, dann kann ich für Sie vorab prüfen, ob mit Ihrer finanziellen Situation für
Sie die Prozesskostenhilfe (PKH) in Frage kommt.
Ich vertrete Sie deutschlandweit sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich
vor allen deutschen Gerichten der Arbeitsgerichtsbarkeit (Arbeitsgerichte,
Landesarbeitsgerichte und Bundesarbeitsgericht - BAG).
Sie können sich sicher sein, dass ich alles tun werde, um die für Sie optimale
Lösung zu finden und durchzusetzen. Kontaktieren Sie mich!
Die anwaltliche Beratung durch Rechtsanwalt Konstantin Fischer kann auf
Wunsch in deutscher oder in russischer Sprache erfolgen
Ihr Konstantin Fischer
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