© Rechtsanwalt Konstantin Fischer 2018
Familienrecht Ausländerrecht Mietrecht und WEG-Recht Arbeitsrecht Strafrecht Verkehrsrecht
Arbeitsrecht Das Arbeitsrecht ist einer der Schwerpunkte meiner anwaltlichen Tätigkeit. Der Arbeitsplatz ist für viele Arbeitnehmer oft die wichtigste finanzielle Grundlage für die Sicherung des Lebensunterhalts für sie und ihre Familie. Abmahnung, fristlose oder betriebsbedingte Kündigung, Mobbing am Arbeitsplatz, ausstehender Lohn, nicht bezahlte Überstunden, Abfindung, Befristung des Arbeitsvertrages, Urlaubsgeld... Wenn es zu solchen oder anderen Problemen im Zusammenhang mit dem Arbeitsplatz kommt, ist oft ein schnelles und überlegtes Handeln angesagt. In vielen Fällen müssen Fristen beachtet und eingehalten werden. Erhält ein Arbeitnehmer z. B. eine Kündigung vom Arbeitgeber und will er gegen sie vorgehen, gilt für eine Kündigungsschutzklage grundsätzlich eine Frist von nur 3 Wochen. Für viele Branchen (z. B. Baubranche, Zeitarbeitsbranche) gibt es Tarifverträge, die Regelungen zu sog. Ausschlussfristen oder Verfallsfristen enthalten. Auch in den Arbeitsverträgen kommen solche Fristen oft vor. Haben Sie noch offene Ansprüche gegen Ihren Arbeitgeber (z. B. ausstehender Lohn, Urlaubsgeld, nicht bezahlte Überstunden), müssen solche Ausschlussfristen unbedingt beachtet werden. Diese Fristen sind oft sehr kurz! Lassen Sie eine solche Frist verstreichen, besteht die grundsätzliche Gefahr, dass Sie Ihre Ansprüche nicht mehr realisieren können, weil sie mit dem Ablauf der Fristen verfallen sind. Bei Prozessen beim Arbeitsgericht gibt es im Gegensatz zu gewöhnlichen Zivilprozessen eine Reihe von Besonderheiten. So trägt z. B bei einem Abeitsgerichtsprozess in der ersten Instanz jede Partei die Kosten ihres Rechtsanwalts grundsätzlich selbst. Haben Sie nicht genügend finanzielle Mittel und keine Rechtsschutzversicherung, die die Kosten Ihres erfolgversprechenden Verfahrens trägt? Dann können Sie oder Ihr Rechtsanwalt für Sie sog. Prozesskostenhilfe (PKH) beim Gericht beantragen. Wird sie Ihnen bewilligt, können die Kosten Ihres Rechtsanwalts und die Gerichtskosten von der Staatskasse übernommen werden. Sprechen Sie mich an, dann kann ich für Sie vorab prüfen, ob mit Ihrer finanziellen Situation für Sie die Prozesskostenhilfe (PKH) in Frage kommt. Ich vertrete Sie deutschlandweit sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich vor allen deutschen Gerichten der Arbeitsgerichtsbarkeit (Arbeitsgerichte, Landesarbeitsgerichte und Bundesarbeitsgericht - BAG). Sie können sich sicher sein, dass ich alles tun werde, um die für Sie optimale Lösung zu finden und durchzusetzen. Kontaktieren Sie mich! Die anwaltliche Beratung durch Rechtsanwalt Konstantin Fischer kann auf Wunsch in deutscher oder in russischer Sprache erfolgen Ihr Konstantin Fischer (Rechtsanwalt)
Willkommen-Startseite Über die Kanzlei Anfahrt Kontakt Links Formulare Impressum Datenschutzerklärung Rechtsanwalt Konstantin Fischer Damit Sie zu Ihrem Recht kommen!
> Tel.: 069-85 00 33 73 > Mobil: 0178-209 73 13 > E-Mail: anwalt-fischer@web.de
Arbeitsrecht