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Strafrecht Wenn gegen Sie ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren läuft oder Sie angeklagt wurden, übernehme ich gerne Ihre Strafverteidigung. Im Strafrecht kann bereits ein unüberlegt gesagtes Wort oder Satz für den Betroffenen oft gravierende Konsequenzen haben. Sogar dann, wenn Sie von der Polizei noch gar nicht über Ihr Recht, als Beschuldigter zur Sache zu schweigen, belehrt wurden und/oder noch offen steht, ob gegen Sie der Anfangsverdacht einer Straftat besteht, kann grundsätzlich alles, was Sie z. B. dem ermittelnden Polizeibeamten vor der Belehrung über Ihre Rechte sagen, gegen Sie verwendet werden. Ein solches Gespräch oder die Befragung vor der Belehrung bezeichnet man als eine sogenannte "informatorische Befragung". Dies kann zur Folge haben, dass ihre eigene Aussage, die Sie vor der Belehrung über Ihre Rechte als Beschuldigter gemacht haben, vor einem Gericht zwar unmittelbar nicht verwertbar wäre; der Polizeibeamte, der eine solche "informatorische Befragung" durchführte, kann jedoch über das, was Sie ihm vor der Belehrung gesagt haben, ohne Weiteres als Zeuge vor Gericht aussagen. Wird gegen Sie ermittelt oder wurden Sie in etwas verwickelt und halten es für möglich, dass gegen Sie deswegen ermittelt wird, empfiehlt es sich, bis zur Einschaltung eines Strafverteidigers gegenüber den ermittelnden Organen mit den Aussgen vorsichtig zu sein und im Zweifelsfall lieber keine Aussagen zur Sache zu machen. Sie sind nur verpflichtet, Angaben zu Ihrem Vor-, Familien- oder Geburtsnamen, Geburtstag und Geburtsort, Familienstand, Beruf, Wohnort und Staatsangehörigkeit zu machen. In dringenden Fällen können Sie mich außerhalb der üblichen Bürozeiten unter der Tel.-Nr. 0178-2097313 erreichen. Die anwaltliche Beratung durch Rechtsanwalt Konstantin Fischer kann auf Wunsch in deutscher oder in russischer Sprache erfolgen Ihr Konstantin Fischer (Rechtsanwalt)
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