© Rechtsanwalt Konstantin Fischer 2012
Strafrecht
Wenn gegen Sie ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren läuft oder Sie
angeklagt wurden, übernehme ich gerne Ihre Strafverteidigung.
Im Strafrecht kann bereits ein unüberlegt gesagtes Wort oder Satz für den
Betroffenen oft gravierende Konsequenzen haben.
Sogar dann, wenn Sie von der Polizei noch gar nicht über Ihr Recht, als
Beschuldigter zur Sache zu schweigen, belehrt wurden und/oder noch offen
steht, ob gegen Sie der Anfangsverdacht einer Straftat besteht, kann
grundsätzlich alles, was Sie z. B. dem ermittelnden Polizeibeamten vor der
Belehrung über Ihre Rechte sagen, gegen Sie verwendet werden.
Ein solches Gespräch oder die Befragung vor der Belehrung bezeichnet man als
eine sogenannte "informatorische Befragung". Dies kann zur Folge haben, dass
ihre eigene Aussage, die Sie vor der Belehrung über Ihre Rechte als
Beschuldigter gemacht haben, vor einem Gericht zwar unmittelbar nicht
verwertbar wäre; der Polizeibeamte, der eine solche "informatorische
Befragung" durchführte, kann jedoch über das, was Sie ihm vor der Belehrung
gesagt haben, ohne Weiteres als Zeuge vor Gericht aussagen.
Wird gegen Sie ermittelt oder wurden Sie in etwas verwickelt und halten es für
möglich, dass gegen Sie deswegen ermittelt wird, empfiehlt es sich, bis zur
Einschaltung eines Strafverteidigers gegenüber den ermittelnden Organen mit
den Aussgen vorsichtig zu sein und im Zweifelsfall lieber keine Aussagen zur
Sache zu machen. Sie sind nur verpflichtet, Angaben zu Ihrem Vor-, Familien-
oder Geburtsnamen, Geburtstag und Geburtsort, Familienstand, Beruf,
Wohnort und Staatsangehörigkeit zu machen.
In dringenden Fällen können Sie mich außerhalb der üblichen Bürozeiten unter
der Tel.-Nr. 0178-2097313 erreichen.
Die anwaltliche Beratung durch Rechtsanwalt Konstantin Fischer kann auf
Wunsch in deutscher oder in russischer Sprache erfolgen
Ihr Konstantin Fischer
(Rechtsanwalt)
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