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Ausländerrecht Das Ausländerrecht ist ein Rechtsgebiet, das oft nicht nur Ausländer betrifft. Es kommt oft vor, dass auch deutsche Staatsangehörige plötzlich vor ausländerrechtlichen Problemen stehen. Der Familiennachzug des ausländischen Ehepartners klappt nicht, der Visumsantrag einer Freundin, die man zu einem Besuch eingeladen hat, wurde bei der Botschaft abgelehnt, die Aufenthaltserlaubnis wird von der Ausländerbehörde nicht verlängert, die Verpflichtungserklärung für eine Einladung wird von der Ausländerbehörde nicht erteilt, ... Dies sind nur ein paar Beispiele. Das Ausländerrecht ist ein umfangreiches Rechtsgebiet. Viele behördliche Entscheidungen im Ausländerrecht sind sogenannte "Ermessensentscheidungen". Das heißt, dass z. B. die Ausländerbehörde einen Spielraum bei ihrer Entscheidung hat. Meine Aufgabe ist es dann, die Ausländerbehörde davon zu überzeugen, diesen Spielraum zu Ihren Gunsten auszunutzen. Dann sind eine gute Argumentation, Fachkenntnisse zum Ausländerrecht und die Kenntnis der gerichtlichen Rechtsprechung zum Ausländerrecht gefragt. Ich vertrete Sie gerne gegenüber den deutschen Behörden (Ausländerbehörden, deutsche Botschaften und Konsulate im Ausland, Einbürgerungsbehörden, Bundesverwaltungsamt und andere) und in den gerichtlichen Verfahren unter anderem in solchen Fragen wie: Erteilung / Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis, Erteilung der Niederlassungserlaubnis /Familiannachzug / Ehegattennachzug Visumsverfahren (u. a. Schengenvisum, Besuchsvisum, Visa zu Studienzwecken, zum Familiennachzug, Heiratsvisum), Remonstration Einbürgerung und sonstiger Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit (z. B. durch Geburt oder durch Ausstellung einer Bescheinigung nach § 15 des Bundesvertriebenengesetzes - BVFG) Beibehaltungsgenehmigung (Genehmigung zum Erwerb einer anderen Staatsangehörigkeit neben der deutschen - doppelte Staatsbürgerschaft) Einstweiliger gerichtlicher Rechtsschutz (z. B. bei drohender Abschiebung) vor den Verwaltungsgerichten Aufnahmeverfahren als Spätaussiedler nach dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG) Dokumente zur Eheschließung mit einem Ausländer/einer Ausländerin Sie können sich sicher sein, dass ich alles tun werde, um für Sie eine optimale Lösung zu finden und sie durchzusetzen. Die anwaltliche Beratung durch Rechtsanwalt Konstantin Fischer kann auf Wunsch in  in deutscher oder in  russischer Sprache erfolgen. Ihr Konstantin Fischer (Rechtsanwalt)  
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