© Rechtsanwalt Konstantin Fischer 2018
Ausländerrecht
Das Ausländerrecht ist ein Rechtsgebiet, das oft nicht nur Ausländer betrifft.
Es kommt oft vor, dass auch deutsche Staatsangehörige plötzlich vor
ausländerrechtlichen Problemen stehen.
Der Familiennachzug des ausländischen Ehepartners klappt nicht, der
Visumsantrag einer Freundin, die man zu einem Besuch eingeladen hat, wurde
bei der Botschaft abgelehnt, die Aufenthaltserlaubnis wird von der
Ausländerbehörde nicht verlängert, die Verpflichtungserklärung für eine
Einladung wird von der Ausländerbehörde nicht erteilt, ... Dies sind nur ein
paar Beispiele.
Das Ausländerrecht ist ein umfangreiches Rechtsgebiet. Viele behördliche
Entscheidungen im Ausländerrecht sind sogenannte
"Ermessensentscheidungen". Das heißt, dass z. B. die Ausländerbehörde einen
Spielraum bei ihrer Entscheidung hat. Meine Aufgabe ist es dann, die
Ausländerbehörde davon zu überzeugen, diesen Spielraum zu Ihren Gunsten
auszunutzen. Dann sind eine gute Argumentation, Fachkenntnisse zum
Ausländerrecht und die Kenntnis der gerichtlichen Rechtsprechung zum
Ausländerrecht gefragt.
Ich vertrete Sie gerne gegenüber den deutschen Behörden
(Ausländerbehörden, deutsche Botschaften und Konsulate im Ausland,
Einbürgerungsbehörden, Bundesverwaltungsamt und andere) und in den
gerichtlichen Verfahren unter anderem in solchen Fragen wie:
Erteilung / Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis, Erteilung der
Niederlassungserlaubnis /Familiannachzug / Ehegattennachzug
Visumsverfahren (u. a. Schengenvisum, Besuchsvisum, Visa zu
Studienzwecken, zum Familiennachzug, Heiratsvisum), Remonstration
Einbürgerung und sonstiger Erwerb der deutschen
Staatsangehörigkeit (z. B. durch Geburt oder durch Ausstellung einer
Bescheinigung nach § 15 des Bundesvertriebenengesetzes - BVFG)
Beibehaltungsgenehmigung (Genehmigung zum Erwerb einer anderen
Staatsangehörigkeit neben der deutschen - doppelte
Staatsbürgerschaft)
Einstweiliger gerichtlicher Rechtsschutz (z. B. bei drohender
Abschiebung) vor den Verwaltungsgerichten
Aufnahmeverfahren als Spätaussiedler nach dem
Bundesvertriebenengesetz (BVFG)
Dokumente zur Eheschließung mit einem Ausländer/einer Ausländerin
Sie können sich sicher sein, dass ich alles tun werde, um für Sie eine optimale
Lösung zu finden und sie durchzusetzen. Die anwaltliche Beratung durch
Rechtsanwalt Konstantin Fischer kann auf Wunsch in in deutscher oder in
russischer Sprache erfolgen.
Ihr Konstantin Fischer
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